Sie dürfen mehr von uns erwarten als wir kosten!
Eine hohe Qualität der Steuerberatung, einen umfassenden Service und faire Preise im Rahmen der gesetzlichen Grundlage sind Ihnen zugesichert. Die Steuerberatergebührenverordnung regelt umfassend den Honoraranspruch von Steuerberatern. Zumeist entscheidet der Gegenstandswert über die Höhe der Steuerberatergebühren. Ist ein Gebührenrahmen vorgesehen, so beurteilt der Steuerberater im Einzelfall unter Berücksichtigung des Umfangs, der Umstände und des Schwierigkeitsgrades sowie der Einkommens- und Vermögensverhältnisse seines Mandanten die Ausschöpfung des Gebührenrahmens. In anderen Fällen kann eine Zeitgebühr angesetzt werden, aber auch eine Pauschalvereinbarung ist in bestimmten Fällen möglich und sinnvoll.
Meine Honorare sind für Sie transparent und bewegen sich in einem angemessenen Rahmen. Für die Erstberatung berechnen wir eine Gebühr von 150 € zzgl. der im Leistungszeitpunkt geltenden Mehrwertsteuer. Sollten Sie uns nach der Erstberatung mandatieren, wird die Gebühr der Erstberatung selbstverständlich mit den Gebühren der Folgeaufträge verrechnet.